Die Stiftung Morgenland unterstützt seit 2021 Projektanträge weltweit. Stellen auch Sie Ihren Antrag - wir beraten Sie gern!
Der Vorstand wird über die Anträge entscheiden und Ihnen eine MItteilung senden.
Der Projektantrag muss dem Satzungsziel der Stiftung entsprechen - s.u. (rot).
Der Sitz des Antragstellers - einschließlich Konto der Einrichtung, Verein, Stiftung - muss in Deutschland liegen und nachprüfbar sein (Vereinsregister, Stiftungsurkunde,...). Einzelpersonen werden nicht gefördert.
Käufe von Grundstücken oder Gebäuden sind ebenfalls ausgeschlossen.
Die Anträge / Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis zum 28. Februar für Projekte mit Beginn ab frühestens 1.Juni des Jahres und bis zum 15.September für Projekte mit Beginn ab frühestens 1. Dezember des Jahres.
Senden Sie Ihren Antrag vollständig mit allen Unterlagen an info@stiftung-morgenland.de
Bei Projektbewilligung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
Dieser muss durch eine Empfangsbescheinigung von Ihnen bestätigt werden.
Den Mittelabruf können Sie mit Projektbeginn senden.
Förderungen sollen in der Regel als Gesamtsumme abgerufen werden.
Verwendungsnachweise sind spätestens ein Monat nach Projektende mit einem Bericht, tabellarischem Nachweis der Ausgaben sowie 2-3 Fotos im jpg Format an die Stiftungn zu senden.
MIt Annahme der Förderung wird einer Veröffentlichung von Fotos und Berichen durch die Stiftung zugestimmt.
Benötigt wird (Download unten)
1. Antragsformular mit Kurzinformation zum Antragsteller
(Name, Adresse, Kontakt, Homepage, Projektzeitraum, Konto)
2. kurze Darstellung des Projektes (bis zu einer A4 Seite) mit Inhaltsangabe (was) und Ziel (wozu)
Das Projekt muss der Satzung der Stiftung Morgenland entsprechen
3. Formular Finanzierungsplan (vollständig - auch mit Drittmitteln).
Den Ausgaben müssen in gleicher Höhe Einnahmen gegenüberstehen.
Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers muss erkennbar sein.
4. Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Antragstellers
5. Satzung (Projektziel muss der Satzung des Antragstellers entsprechen)
Unterlagen, welche der Stiftung aus anderen Projekten bereits vorliegen, müssen nicht nochmal eingereicht werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung (Kontakt siehe unten)
Alle Formulare stehen im Format PDF, Word und Excle zum Download zur Verfügung: Antrag / Finanzierungsplan / Empfangsbestätigung des Zuwendungsbescheides / Mittelabruf / Verwendungsnachweis / Belegliste
Anschrift
Stiftung Morgenland (Hotel)
Finckensteinallee 23-27
12205 Berlin
Kontakt über Cornelia von Uckro (Geschäftsführerin)
Tel privat: 030 - 756 380 66
Mobil : 0179 - 829 34 39
Büro zeitweise: 030 - 843 889 62
Mail: info@stiftung-morgenland.de oder uckro@gmx.net
Aus der Satzung der “Stiftung Morgenland“
Stiftung zur Unterstützung von Mädchen und Frauenprojekten
Präambel
Die Stiftung ist in Nachfolge und Tradition des im Jahr 1842 von evangelischen Frauen gegründeten „Frauenvereins für christliche Bildung des weiblichen Geschlechts im Morgenlande“ (Morgenländische Frauenmission / MFM) errichtet worden.
In ihrer mehr als 175-jährigen Geschichte hatte sich die MFM in Zusammenarbeit mit anderen
Missionsgesellschaften sowie seit 1997 in einer vertraglich geregelten Kooperation mit dem Ev. Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) in verschiedensten Aufgaben und Projekten engagiert.
Auf dieser Grundlage hält die Stiftung Verbindung zum Berliner Missionswerk (BMW), der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), dem Jerusalemsverein im Berliner Missionswerk
(JV), der Vereinten evangelischen Mission (VEM) sowie dem EJF.
§ 1
Name, Rechtsform, Sitz
Die Stiftung führt den Namen “Stiftung Morgenland“ - Stiftung zur Unterstützung von Mädchen und
Frauenprojekten.
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.
§ 2
Zweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung von vorwiegend kirchlichen Projekten für Mädchen und Frauen - vor allem im Bereich von Bildung und Ausbildung - mit dem Schwerpunkt im Mittleren Osten, Berlin und Brandenburg.
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- Unterstützung von Projekten für Bildung und Förderung von Mädchen
und Frauen einschließlich theologisch-geistlicher Bildung gemäß § 58
Nr.1+2 Abgabenordnung
- Vergabe von Stipendien an Mädchen und Frauen zur beruflichen
Aus- und Weiterbildung einschließlich theologisch-geistlicher
Ausbildung
- Kontakte zu Ev. Missionswerken sowie missionarischen Verbänden der
Weltmission in Deutschland
- Erinnerung der Geschichte und Tradition der MFM durch Dokumentation,
Ausstellung, Archivarbeit u.ä.
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
(4) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige-mildtätige kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO).
Formulare zum Download finden Sie hier alternativ in verschiedenen Dateiformaten.
Wählen Sie das für Sie passende Format aus und senden Sie es uns ausgefüllt zu.
Für die Anfrage benötigen wir den Antrag mit Finanzierungsplan als Formular sowie eine freie Projektbeschreibung.