Stiftung Morgenland und Fotos einiger Projekte
Stiftung Morgenland und             Fotos einiger Projekte 

Projektanträge

Die Stiftung Morgenland konnte seit 2021 bereits etliche Projektanträge unterstützen. Stellen auch Sie Ihren Antrag - wir beraten Sie gern!

Der Vorstand wird über die Anträge entscheiden und Ihnen eine MItteilung senden.

Der Projektantrag muss dem Satzungsziel der Stiftung entsprechen - s.u. (rot).

Der Sitz des Antragstellers - einschließlich Konto der Einrichtung, Verein, Stiftung- muss in Deutschland liegen und nachprüfbar sein (Vereinsregister, Stiftungsurkunde,...). Einzelpersonen werden nicht gefördert.

Käufe von Grundstücken oder Gebäuden sind ausgeschlossen.
Die Anträge / Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis zum 15.März für Projekte mit Beginn ab frühestens 1.Juni des Jahres und bis zum 15.September für Projekte mit Beginn ab frühestens 1. Dezember des Jahres.

Senden Sie Ihren Antrag vollständig mit allen Unterlagen an 

info@stiftung-morgenland.de    

Bei Projektbewilligung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

Dieser muss durch eine Empfangsbescheinigung von Ihnen bestätigt werden.

Gleichzeitig können Sie mit diesem den MIttelabruf senden.

Förderungen bis 5.000€ können als Gesamtsumme abgerufen werden.

Verwendungsnachweise sind spätestens ein Monat nach Projektende mit einem Bericht, tabellarischem Nachweis der Ausgaben sowie 2-3 Fotos im jpg Format an die Stiftungn zu senden.

MIt Annahme der Förderung wird einer Veröffentlichung von Fotos und Berichen durch die Stiftung zugestimmt.       

 

Benötigt wird (Download unten)

1. Antragsformular mit Kurzinformation zum Antragsteller
   (Name, Adresse, Kontakt, Homepage, Projektzeitraum, Konto)

2. kurze Darstellung des Projektes (bis zu einer A4 Seite):
   Inhalt (was) und Ziel (wozu)
   Das Projekt muss der Satzung der Stiftung Morgenland entsprechen

3. Formular Finanzierungsplan (vollständig - auch mit Drittmitteln).
   Den Ausgaben müssen in gleicher Höhe Einnahmen gegenüberstehen.

        Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers muss erkennbar sein.

4. Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Antragstellers

5. Satzung (Projektziel muss der Satzung des Antragstellers entsprechen)

 

Unterlagen, welche der Stiftung aus anderen Projekten bereits vorliegen, müssen nicht nochmal eingereicht werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung (Kontakt siehe unten)

Alle Formulare stehen im Format PDF, Word und Excle zum Download zur Verfügung: Antrag / Finanzierungsplan / Empfangsbestätigung des Zuwendungsbescheides / Mittelabruf /  Verwendungsnachweis / Belegliste

 

Anschrift

Stiftung Morgenland (Hotel)

Finckensteinallee 23-27

12205 Berlin

 

Kontakt über Cornelia von Uckro (Vorsitzende)

Tel privat:           030 - 756 380 66

Mobil     :            0179 - 829 34 39  

Büro zeitweise:  030 - 843 889 62

Mail: info@stiftung-morgenland.de oder uckro@gmx.net

 

 

Aus der Satzung der “Stiftung Morgenland“

Stiftung zur Unterstützung von Mädchen und Frauenprojekten

 

Präambel

Die Stiftung ist in Nachfolge und Tradition des im Jahr 1842 von evangelischen Frauen gegründeten „Frauenvereins für christliche Bildung des weiblichen Geschlechts im Morgenlande“ (Morgenländische Frauenmission / MFM) errichtet worden.

In ihrer mehr als 175-jährigen Geschichte hatte sich die MFM in Zusammenarbeit mit anderen Missionsgesellschaften sowie seit 1997 in einer vertraglich geregelten Kooperation mit dem Ev. Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) in verschiedensten Aufgaben und Projekten engagiert.
Auf dieser Grundlage hält die Stiftung Verbindung zum Berliner Missionswerk (BMW), der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), dem Jerusalemsverein im Berliner Missionswerk (JV), der Vereinten evangelischen Mission (VEM) sowie dem EJF.

 

§ 1

Name, Rechtsform, Sitz

Die Stiftung führt den Namen “Stiftung Morgenland“ - Stiftung zur Unterstützung von Mädchen und Frauenprojekten.
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.

 

§ 2

Zweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung von vorwiegend kirchlichen Projekten für Mädchen und Frauen - vor allem im Bereich von Bildung und Ausbildung - mit dem Schwerpunkt im Mittleren Osten, Berlin und Brandenburg.

 

(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

    - Unterstützung von Projekten für Bildung und Förderung von Mädchen 
      und Frauen einschließlich theologisch-geistlicher Bildung gemäß § 58
      Nr.1+2 Abgabenordnung 

    - Vergabe von Stipendien an Mädchen und Frauen zur beruflichen
      Aus- und 
Weiterbildung einschließlich theologisch-geistlicher Ausbildung

    - Kontakte zu  Ev. Missionswerken sowie missionarischen Verbänden der     
      Weltmission in Deutschland

    - Erinnerung der Geschichte und Tradition der MFM durch Dokumentation,
      Ausstellung, Archivarbeit u.ä.

 

(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

 

(4)  Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige-mildtätige kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO).

 

Antrag.pdf
PDF-Dokument [66.6 KB]
Finanzierungsplan Antrag SML.pdf
PDF-Dokument [260.9 KB]
Empfangsbestätigung.pdf
PDF-Dokument [388.2 KB]
Mittelabruf.pdf
PDF-Dokument [90.9 KB]
Verwendungsnachweis Stfg ML.pdf
PDF-Dokument [182.6 KB]
Belegliste u zahlenm.Nachw.pdf
PDF-Dokument [116.6 KB]
Antrag.docx
Microsoft Word-Dokument [255.8 KB]
Finanzierungsplan Antrag SML.docx
Microsoft Word-Dokument [20.2 KB]
Finanzierungsplan Antrag SML.xlsx
Microsoft Excel-Dokument [10.2 KB]
Empfangsbestätigung.docx
Microsoft Word-Dokument [16.2 KB]
Mittelabruf.docx
Microsoft Word-Dokument [15.4 KB]
Verwendungsnachweis Stfg ML.docx
Microsoft Word-Dokument [47.3 KB]
Belegliste u zahlenm.Nachw.xlsx
Microsoft Excel-Dokument [11.2 KB]
Satzung Stiftg Morgenland.pdf
PDF-Dokument [289.4 KB]